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4.Ergebnis

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83Als letzter Schritt muss dann ein Ergebnis formuliert werden. Dies wird in Klausuren oft übersehen, dient aber, insbesondere nach längeren Erörterungen, der Übersichtlichkeit. Zu formulieren ist also z. B.: „Die Langlaufloipe stellt daher eine Sache dar“ oder: „Eine Beschädigung liegt daher vor“.

Strafrecht Allgemeiner Teil

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