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4. Personale Handlungslehre

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Handlung ist danach jede Persönlichkeitsäußerung.[78]

Kritik: Hier wird in der Lit. eingewandt, dass diese Handlungslehre zu weit gefasst sei, da sie nur an die Persönlichkeit anknüpfe und damit auch sozial irrelevantes Verhalten in sich aufnehme.[79] Auch wird vorgetragen, dass ein fahrlässiges Unterlassen nicht als Persönlichkeitsäußerung begriffen werden könne. Freilich wird man dem aber entgegenhalten müssen, dass sich gerade im Unterlassen eine nachlässige Persönlichkeit äußern kann.

Dass die unterschiedlichen Handlungslehren letztlich vielfach zu im Wesentlichen gleichen Ergebnissen gelangen, soll abschließend noch einmal anhand eines Beispiels demonstriert werden:

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Beispiel: Der A flog bei einer Autofahrt in einer leichten Kurve plötzlich eine Fliege ans Auge. A machte mit der Hand eine ruckartige Abwehrbewegung und verriss das Steuer. Sie landete mit ihrem Auto in einem Kinderspielplatz. Schreckliche Bilanz: 10 Kinder mussten sterben. (Fliegenabwehr-Fall, abgewandelt nach OLG Hamm NJW 1975, 657[80])

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Lösung: A hat sich wegen fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB in 10 Fällen strafbar gemacht, da eine strafrechtlich relevante Handlung vorgelegen hat. A hat zwar spontan auf das Insekt reagiert, dennoch liegt kein bloßer Reflex vor, da es sich bei ihrer Abwehrhandlung keinesfalls um eine unwillentliche Reaktion ohne Handlungsqualität handelte. Zu diesem Ergebnis gelangen sämtliche Handlungslehren, denn das Verhalten der A hat eine Veränderung in der Außenwelt verursacht und es war auch zweckgerichtet sowie sozialerheblich. Auch gelangt die personale Handlungslehre zu diesem Ergebnis, da eine so heftige Reaktion durchaus als individuelle Persönlichkeitsäußerung begriffen werden kann. Die gleichzeitig verwirklichte fahrlässige Körperverletzung in 10 Fällen gem. § 229 StGB tritt hinter § 222 StGB zurück.

Merke für die Klausur: Reflex ist grundsätzlich gegeben bei Verhaltensweisen, die bei jedem Menschen gleich ablaufen (z. B. Kniereflex); Reaktion ist gegeben, wenn Menschen in der konkreten Situation unterschiedlich handeln (z. B. Spontanreaktionen, da nicht jeder Mensch in gleicher Weise spontan reagiert und wohl auch Automatismen, da sie auch anders ausfallen können).[81] Nach allen Handlungslehren fehlt die Handlungsqualität jedenfalls bei unwiderstehlicher Gewalt (vis absoluta), etwa wenn A von B auf den C gestoßen wird, und sie fehlt auch bei Bewegungen in Bewusstlosigkeit, etwa wenn A im Schlaf den C schlägt.

Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

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