Читать книгу Handbuch Wirtschaftsprüfungsexamen - Hans Haarmeyer, Christoph Hillebrand - Страница 66
bb) Rückabwicklung
Оглавление66
Für die Rückabwicklung sieht § 357 Abs. 1 vor, dass die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren sind und (Abs. 2) die ursprünglichen Lieferkosten nach der angebotenen günstigsten Versandart ersetzt werden müssen (weshalb im E-Commerce dem Käufer oft auch eine an sich völlig unrealistische „kostenlose“ Abholvariante angeboten wird). Rücksendekosten trägt nach § 357 Abs. 6 der Verbraucher (Hinweis erforderlich), der Unternehmer jedoch die Transportgefahr bei der Rücksendung. Rückzahlung des Kaufpreises kann der Verbraucher wegen § 357 Abs. 4 erst nach Rücksendung der Ware beanspruchen.
Dem Verbraucher zurechenbare Wertminderungen der Ware unterliegen nach § 357 Abs. 7 einer verschuldensunabhängigen Wertersatzpflicht des Verbrauchers.
Ist eine gelieferte Ware mangelhaft und kann der Verbraucher Rechte aus § 437 geltend machen, sind für ihn Rücktritt und Schadensersatz ggf. rechnerisch günstiger als ein parallel noch offener Widerruf.[34]