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A.Vorbemerkungen

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1Die §§ 110 bis 112 GWB regeln die anzuwendenden Vorschriften für die Vergabe gemischter öffentlicher Aufträge oder Konzessionen.1 § 114 GWB wurde durch das Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik vom 25.3.2020 geändert; die Änderung betraf vor allem Abs. 2.2

Vergaberecht

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