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2.3.2 Über die Personalbestandsplanung zum Nettopersonalbedarf

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Um den zukünftigen Bestand an Personal (BZ) zu ermitteln, werden zum aktuellen Personalbestand (BA) bereits bekannte Zugänge (Z) addiert und bereits bekannte sowie wahrscheinliche Abgänge (A) subtrahiert:

BZ = BA + Z – A

Feststehende Zugänge können Rückkehrer aus der Elternzeit oder einer Weiterbildung sein, Versetzungen in die Einheit, die Übernahme von Auszubildenden, Trainees und Leiharbeitern oder vertraglich bereits fixierte Neueinstellungen.

Feststehende Abgänge ergeben sich aus Eintritten in die Rente oder die passive Phase bei Altersteilzeitvereinbarungen, Versetzungen in andere Einheiten, Eintritt in Elternzeit oder Antritt einer Weiterbildung, Entlassungen oder arbeitnehmerseitigen Kündigungen. Zudem wird regelmäßig auf Basis der Vergangenheit eine anzunehmende Fluktuation für den Zeitraum extrapoliert.

Nicht alle Stellen sind in Vollzeit besetzt, es wird jedoch (nicht nur) für die Planung eine einheitliche Grundlage benötigt. Daher muss (wenn nicht sowieso auf Basis von Stunden gerechnet wird) eine Umrechnung der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalente (VZÄ) oder Fulltime Equivalents (FTE) erfolgen. Dagegen spiegelt der Headcount, also die Anzahl an Köpfen, die tatsächliche Anzahl an Mitarbeitern wider. Um die Kapazität pro Beschäftigtem auf Vollzeitbasis zu berechnen, ist die individuelle Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in Relation zu der (tariflich oder üblicherweise) vereinbarten Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu setzen.

Praxisorientierte Personalwirtschaftslehre

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