Читать книгу Strafrecht für Polizeibeamte - Elmar Erhardt - Страница 52

V.Zusammenfassende Übersicht

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62Vorsatzart Wissen Wollen
Absicht Täter hält die Tatbestandsverwirklichung zumindest für möglich und es kommt ihm darauf an, den Tatbestand zu verwirklichen (zielgerichteter Erfolgswille)
Direkter Vorsatz Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für sicher (oder für höchstwahrscheinlich) und nimmt den tatbestandlichen Erfolg billigend in Kauf (oder findet sich mit ihm zumindest ab)
Eventualvorsatz Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und nimmt sie billigend in Kauf oder findet sich mit ihr ab
bewusste Fahrlässigkeit Täter hält die Tatbestandsverwirklichung für möglich und vertraut darauf, dass sie nicht eintreten werde (= er hofft auf das Ausbleiben des Erfolges)
Strafrecht für Polizeibeamte

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