Читать книгу Strafrecht für Polizeibeamte - Elmar Erhardt - Страница 63
2.Das Prinzip von der Einheit der Rechtsordnung
Оглавление86Rechtfertigungsgründe, also Vorschriften, die ein menschliches Verhalten in bestimmten Lebenssituationen erlauben, finden sich in allen Rechtsbereichen. So erlaubt z. B. § 229 BGB bestimmte Maßnahmen der Selbsthilfe, wenn privatrechtliche Ansprüche gefährdet sind. Jeder, der einen anderen „auf frischer Tat betrifft“, hat ein Festnahmerecht nach § 127 I StPO. Für die gesamte Rechtsordnung gilt der Grundsatz von der Einheit der Rechtsordnung, der überall, also auch im Strafrecht zu beachten ist: Er besagt, dass es nicht möglich sein darf, dass beispielsweise im Strafrecht etwas rechtswidrig ist, was in anderen Rechtsbereichen (Zivilrecht, Öffentlichen Recht) gestattet wird, also dort rechtmäßig ist. Man spricht insofern auch vom Prinzip der „Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung“. Dies bedeutet, dass im Strafrecht auch Erlaubnissätze aus dem Bürgerlichen und dem Öffentlichen Recht Gültigkeit haben und zu beachten sind. Dabei gibt es neben kodifizierten, also in Gesetzesform gefassten Erlaubnisnormen auch ungeschriebene, aber gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe. Einen abgeschlossenen Katalog von Rechtfertigungsgründen gibt es insoweit nicht.