Читать книгу Kartellrechtliche Schadensersatzklagen - Fabian Stancke - Страница 64
bb) CDC Hydrogen Peroxide
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Nach den Feststellungen des EuGH im CDC-Urteil kann der Kläger in einem Verfahren gegen in mehreren Mitgliedstaaten ansässige Beklagte, die sich in zeitlich und örtlich unterschiedlicher Weise an einem Kartellverstoß beteiligt haben, an einem einheitlichen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung klagen, wenn die Kommission einen einheitlichen und fortgesetzten Verstoß („single and continuous infringement“) der Beklagten gegen das europäische Kartellverbot festgestellt hat und der Kläger zum Kreis der mutmaßlich Geschädigten gehört.132
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Weiter soll dem Kläger oder den Klägern im Einklang mit der bislang zu Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ergangenen Rechtsprechung die Wahl zwischen dem Handlungs- und dem Erfolgsort offenstehen.133 Deren Bestimmung unterliegt allerdings vom EuGH spezifisch für kartellrechtliche Schadensersatzprozesse aufgestellten Besonderheiten. Zur Begründung verweist der EuGH auf das Interesse an einer geordneten Rechtspflege, auf die Nähe zum Streitgegenstand und die Möglichkeit der Beweiserbringung.134