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f) Obligatorischer Steuerabzug (§ 34c Abs. 3 EStG)

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Der sog. obligatorische Steuerabzug nach § 34c Abs. 3 EStG darf mit dem alternativen Steuerabzug nach § 34c Abs. 2 EStG nicht verwechselt werden. Die Rechtsfolge ist zwar identisch (Abzug ausländischer Steuern von der Bemessungsgrundlage), jedoch unterliegt er anderen Voraussetzungen als der Steuerabzug nach Abs. 2 sowie einer kleineren Modifikation in der konkreten Durchführung.

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§ 34c Abs. 3 HS 1 EStG beschränkt den Steuerabzug ausweislich seines Wortlauts auf die Fälle, in denen die Steuer nicht nach Abs. 1 angerechnet werden kann. Im Folgenden nennt das Gesetz drei dieser Fälle:

Die ausländische und die deutsche Einkommensteuer entsprechen sich nicht.
Die ausländische Steuer wird nicht durch den Staat erhoben, aus dem die Einkünfte stammen.
Es liegen keine ausländischen Einkünfte im Sinne des § 34d EStG vor[394].

Die gesetzliche Regelung ist abschließend. Andere Fälle, in denen die Steueranrechnung nicht zur Anwendung kommt, werden nicht erfasst. So wird insbesondere vom Erfordernis der Steuersubjektidentität auch für Zwecke des Abs. 3 kein Abstand genommen[395]. Dass Abs. 3 ebenfalls nur bei unbeschränkt Steuerpflichtigen eingreift und dass die ausländische Steuer festgesetzt und gezahlt sein muss und keinem Ermäßigungsanspruch mehr unterliegen darf, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Wie bei Abs. 2 ist der Steuerabzug nach Abs. 3 auch zulässig, soweit die ausländische Steuer auf negative ausländische Einkünfte im Sinne des §§ 2a, 15a EStG entfällt[396].

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Der Steuerabzug nach Abs. 3 erfolgt von Amts wegen, eines Antrags bedarf es nicht. Anders als bei der Steueranrechnung und dem Steuerabzug nach Abs. 2 findet die per-country-limitation keine Anwendung[397]. Ungeschriebene Voraussetzung des § 34c Abs. 3 EStG ist es freilich, dass die ausländische Steuer auf Einkünfte entfällt, die im Inland steuerbar und steuerpflichtig wären, weil anderenfalls keine Doppelbesteuerung droht, die vermieden werden müsste[398].

Internationales und Europäisches Steuerrecht

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