Читать книгу Internationales und Europäisches Steuerrecht - Florian Haase - Страница 130

2. Steuerpflicht nach § 2 Nr 2 KStG und § 3 Abs. 2 Satz 1 KStG

Оглавление

360

Der Tatbestand des § 2 Nr 2 KStG betrifft keine grenzüberschreitenden Sachverhalte[48] und wird daher hier nicht weiter erläutert. § 3 Abs. 2 Satz 1 KStG regelt ebenfalls strukturell keinen Fall der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht, sondern bewirkt als reine Zuordnungsnorm eine Körperschaftsteuerbefreiung bestimmter Betriebe[49]. Von § 2 Nr 2 KStG werden nicht ausländische, sondern inländische Steuersubjekte erfasst, die trotz Sitz oder Geschäftsleitung im Inland aus anderen Gründen nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies ist zB bei inländischen Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (etwa Kreise oder Gemeinden) bzw allgemeiner bei allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts der Fall[50], sofern nicht ein Betrieb gewerblicher Art (§ 4 KStG) unterhalten wird. § 2 Nr 2 KStG und § 2 Nr 1 KStG schließen sich aus.

§ 3 Die beschränkte Steuerpflicht im Ertragsteuerrecht › A. Persönliche Steuerpflicht › III. Gewerbesteuer

Internationales und Europäisches Steuerrecht

Подняться наверх