Читать книгу Internationales und Europäisches Steuerrecht - Florian Haase - Страница 51

b) Angehörige (§ 15 AO)

Оглавление

142

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 HS 2 EStG wird die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht auch auf Angehörige im Sinne des § 15 AO erstreckt, die zum Haushalt der vorgenannten deutschen Staatsangehörigen gehören. Dies gilt aber nur in drei Fällen: (1) Die Angehörigen besitzen selbst die deutsche Staatsangehörigkeit. (2) Die Angehörigen beziehen selbst keine Einkünfte. (3) Die Angehörigen beziehen nur Einkünfte, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind.

Aus dem Normzusammenhang wird deutlich, dass die letzten beiden Fälle nur von Bedeutung sind, wenn die Angehörigen nur eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen[59]. Ferner ergibt sich aus dem Normzusammenhang, dass die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht der Angehörigen von dem Bestehen einer erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht deutscher Staatsangehöriger abhängig ist.

Internationales und Europäisches Steuerrecht

Подняться наверх