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4 Abgestuftes Modell der Schmerzbehandlung 4.1 Vom Hausarzt zum Zentrum für Schmerzmedizin – eine Einführung Reinhard Thoma Das deutsche Gesundheitswesen ist in Sektoren aufgeteilt, die die kontinuierliche Betreuung von Schmerzpatienten erschweren können

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Das deutsche Gesundheitswesen ist in die Sektoren ambulant, stationär und Rehabilitation geteilt. Die Sektoren unterliegen völlig unterschiedlichen Mechanismen der Bedarfsplanung und der Vergütung. Die Abstufung im Gesundheitssystem ist durch den Grundsatz ambulant vor teilstationär vor stationär in § 39 SGB V festgelegt. Seit Inkrafttreten des SGB V (SGB V) am 01.01.1989 gab es Gesetzesinitiativen, Modellprojekte, Studien und Gutachten darüber, wie eine abgestufte Versorgung im deutschen Gesundheitswesen aussehen müsste, damit vor allem Patienten mit chronischen Erkrankungen durchgängig über die Sektorengrenzen hinweg besser versorgt werden können (Schmid et al. 2018, Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. 2017, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg 2018).

Über die Jahre hinweg wurden immer wieder Zukunftsperspektiven entworfen (Schmid et al. 2018, Ferdinand et al. 2018), die allerdings nie umgesetzt wurden. Am besten sollte es eine gemanagte Versorgung sein. Dabei stellt sich die Frage, wer der Manager dieser Versorgung ist. Ist es der Hausarzt als »Lotse«? Welche Rolle haben die Fachärzte?

Gerade chronische Schmerzpatienten brauchen eine kontinuierliche Betreuung und Führung durch das Gesundheitssystem. Dabei ist Schmerzpatient nicht gleich Schmerzpatient. In der schmerzmedizinischen Versorgung können die Patienten nicht nur in ihrer gegenwärtigen Situation und dem gegenwärtigen Ausmaß der psychosozialen Chronifizierung gesehen werden. Sie benötigen eine ihren Bedürfnissen angepasste patientenorientierte Langzeitbehandlung. Für einige Patienten wird der niedergelassene Schmerztherapeut zum »Schmerz-Hausarzt«.

Multimodale Schmerztherapie

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