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Keine räumlichen und personellen Strukturen für eine ambulante IMST

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Das Thema ASK trifft in letzter Zeit häufig auch die voll- und teilstationäre IMST. Der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beruft sich in seinen gutachterlichen Äußerungen häufig darauf, dass die Therapie auch ambulant hätte durchgeführt werden können, und stuft somit den teil- oder vollstationären Fall als primäre Fehlbelegung ein. Dabei könnte eine IMST problemlos bei Patienten, die bestimmte Kriterien erfüllen, im ambulanten Setting durchgeführt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben wären, die notwendigen räumlichen und personellen Strukturen zu schaffen und aufrecht zu erhalten. Dies war im Bereich der ambulanten Operationen lange Zeit auch nicht denkbar, bis durch eine Förderung des ambulanten Operierens entsprechende ambulante OP-Kapazitäten geschaffen wurden. Im Falle der IMST müsste es aber ambulanten Einrichtungen wie Praxen, MVZ oder Netzwerkstrukturen möglich sein, auch die entsprechenden personellen Ressourcen vorzuhalten. Nur dann kann die im Barmer Krankenhausreport 2015 geforderte flächendeckende Versorgung mit »ambulanten, teilstationären und stationären multimodalen Strukturen in Deutschland« (Bitzer et al. 2015) erreicht werden.

Voraussetzung für eine bedarfsgerechte und patientenorientierte Versorgung ist die korrekte Identifizierung von Patienten mit chronischen oder akuten bzw. subakuten Schmerzen mit Chronifizierungsrisiko. Hierzu schlägt die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. als grundsätzliche Merkmale, die erfasst bzw. beurteilt werden sollen, vor: Schmerzen unterschiedlicher Lokalisation, Schmerzdauer trotz fachspezifischer Behandlung von mindestens sechs Wochen, die Einschränkung des Lebensvollzugs und Hinweise auf Risikofaktoren für eine Chronifizierung der Schmerzen (Pfingsten et al. 2019).

Wagner et al. konnten in einer Studie zeigen, dass bei Rückenschmerzpatienten mit vergleichsweise langer anfänglicher Arbeitsunfähigkeitsdauer, die algorithmusgestützt identifiziert wurden, eine IMST über 20 Tage nicht nur signifikant wirksam war, sondern für die Krankenkasse durch hohe Krankengeldeinsparungen eine knappe Refinanzierung der Therapiekosten möglich war (Wagner et al. 2019). Ein möglicher Algorithmus zur Identifikation chronifizierungsgefährdeter oder chronifizierter Patienten ist in Abb. 4.1 dargestellt ( Abb. 4.1).


Abb. 4.1: Algorithmus zur Identifikation chronifizierungsgefährdeter oder bereits chronifizierter Schmerzpatienten (modifiziert nach Pfingsten et al. 2019)

Multimodale Schmerztherapie

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