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4.2.1.6 Hürden der ambulanten multimodalen Versorgung

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Durch die strikte Reglementierung des EBM, die Vorgaben der KBV sowie die erheblich divergierenden Vergütungsstrukturen der schmerztherapeutischen Leistung, ist derzeit eine ambulante multimodale Versorgung nahezu nicht zu realisieren.

Folgende Hürden bei der Durchführung eines ambulanten multimodalen Therapieprogramms sind bei der praktischen Umsetzung unbedingt zu beachten:

• Die ärztlichen Leistungen sind grundsätzlich nicht in der Gruppe abrechenbar (z. B. 30708)

• Die restriktive physiotherapeutische Versorgung mit maximal drei Rezeptierungen á sechs Therapien, wobei Folgerezeptierungen nur bei Misserfolg der vorangegangenen Therapie möglich sind

• Die Einschränkungen in der psychotherapeutischen Versorgung der Patientin durch die mangelnde Möglichkeit, innerhalb der vorgeschriebenen 2-Jahres-Grenze eine neue Psychotherapie zu beginnen

• In der Psychotherapie ist nur die beantragte Gruppengröße möglich

• Bei Erkrankung oder Fernbleiben von Teilnehmern ist eine Abrechnung der Gruppen nicht möglich

• Hoher Koordinierungsbedarf ohne eine Möglichkeit der Rückvergütung

Multimodale Schmerztherapie

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