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4.1.3.1 Konzept der Deutschen Schmerzgesellschaft zur »sektorübergreifenden Versorgung«

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Die Ad-hoc-Kommission »Interdisziplinäre Multimodale Schmerztherapie« der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. hat ein Konzept der sektorübergreifenden Versorgung vorgestellt (Pfingsten et al. 2019). Nach den Vorstellungen der Deutschen Schmerzgesellschaft sollten auf Facharztebene die Aufgreifkriterien der drohenden oder bestehenden Chronifizierung geklärt werden. Die Patienten sollten nach diesem Algorithmus ( Abb. 4.1) bei drohender Chronifizierung ambulant, bei manifester Chronifizierung teil- oder vollstationär mit einem interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie Programm (IMST) versorgt werden.

Die Prozess-, Patienten- und Strukturkriterien für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre IMST sind differenziert dargestellt.

Die Prozesskriterien fordern dabei für alle drei Versorgungsstrukturen ein interdisziplinäres multimodales Eingangs-Assessment und einen festgelegten Behandlungsplan. Die ambulante IMST ist niedrigschwellig, eine berufsbegleitende Therapie ist möglich. Das Ziel ist die Verhinderung einer weiteren Chronifizierung. Die teilstationäre IMST ist hochintensiv (OPS 8-91c.ff), kann alltagsbegleitend erfolgen und hat das Ziel der »functional restoration«. Die vollstationäre IMST ist ebenfalls hochintensiv (OPS 8-918.ff), kann weder alltags- noch berufsbegleitend durchgeführt werden und hat ebenfalls das Ziel der »functional restoration«.

Die Strukturkriterien umfassen für alle drei Versorgungsstrukturen mindestens zwei Fachdisziplinen, davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin, die ärztliche Leitung mit Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« und einen psychologischen Psychotherapeuten mit Qualifikation »Spezielle Schmerzpsychotherapie« sowie einen Physiotherapeuten mit Qualifikation »Spezielle Schmerzphysiotherapie«.

Problematisch ist hierbei, dass es zum einen immer weniger ambulant tätige Schmerztherapeuten gibt: Überalterung, geringe Attraktivität, da kein Facharzt, ambulante Durchführung der Schmerztherapie nur im Rahmen eines anderen Fachgebietes. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Bedarfsplanung (die facharztbezogen ist) und dadurch auch auf die Vergütung. In Bundesländern wie Bayern, in denen die EBM-Ziffern der schmerztherapeutischen Versorgung extrabudgetär sind, hat dies keine Auswirkungen auf die Vergütung. In Bundesländern, in denen die schmerztherapeutische Versorgung als qualitätsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) ausgewiesen ist, variiert die Vergütung in den einzelnen Fachgebieten.

Multimodale Schmerztherapie

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