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4.1.1 Ambulante Versorgung von Schmerzpatienten

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Die ambulante Schmerzbehandlung erfolgt in der Regel monodisziplinär: In der ambulanten Versorgung steht der Hausarzt an erster Stelle. Er ist meist der erste Ansprechpartner für die Schmerzen und wird die Beschwerden des Patienten einordnen und bewerten. Gegebenenfalls leitet er weiterführende diagnostische Schritte ein, wie zum Beispiel radiologische Diagnostik oder Überweisung zum Facharzt. Gleichzeitig beginnt er im Bedarfsfall eine medikamentöse Therapie.

Auf der nächsten Stufe wird der Patient häufig einem Facharzt (zum Beispiel für Orthopädie oder Neurologie oder Neurochirurgie) zugewiesen, um fachbereichsspezifische Diagnostik bezogen auf das dem Schmerz zugrundeliegende Krankheitsbild durchzuführen. Der Facharzt leitet je nach Fachspezialisierung und Qualifikation diagnostische und therapeutische Maßnahmen ein.

In einigen Fällen wird ein Facharzt mit Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« hinzugezogen. Meist erfolgt dies aufgrund der häufig komplexen Medikation der Schmerzpatienten oder zur Weiterverordnung von Opioiden bzw. Cannabinoiden und zur Entlastung des hausärztlichen Budgets. Der Facharzt mit Zusatzbezeichnung »Spezielle Schmerztherapie« sollte an der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerz der KV teilnehmen. Die ambulante fachärztliche Schmerztherapie ist in der Regel monodisziplinär.

Die ambulante Versorgung kann in einer nächsten Stufe auch über eine Schmerzambulanz am Krankenhaus erfolgen. Meist ist diese Behandlung ebenfalls monodisziplinär, an die Ermächtigung des Chefarztes gebunden oder erfolgt im Rahmen einer Institutsambulanz. Auch hier ermöglicht die Vergütung keine interdisziplinäre Versorgung.

Multimodale Schmerztherapie

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