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22. Sprachlernkompetenz und Mehrsprachigkeit 1. Begrifflichkeit und Problemaufriss

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Der Begriff „SprachlernkompetenzSprachlernkompetenz“ ist ein Neologismus, der sich aus den drei Elementen „Sprachen“, „Lernen“ und „Kompetenz“ zusammensetzt und im Rahmen der Diskussion um die Bildungsstandards für die Sekundarstufe II (KMK 2012) entstanden ist (↗ Art. 43). Sprachlernkompetenz bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, Fremdsprachenlernen zielgerichtet zu steuern, d.h. den eigenen Fremdsprachenlernprozess selbstständig zu gestalten und zu kontrollieren. Es handelt sich um eine prozessbezogene Kompetenz – im Gegensatz zu inhaltsbezogenen Kompetenzen wie die funktional kommunikativen oder sachfachlichen Kompetenzen (vgl. Königs & Martinez 2019).

Die Förderung von SprachlernkompetenzSprachlernkompetenz hat jedoch nicht erst mit der Einführung der Bildungsstandards für die Sekundarstufe IISekundarstufe II begonnen, sondern geht auf die LernerautonomieLernerautonomie-Diskussion Ende der 1970er Jahre zurück (Holec 1979; Martinez 2008). Durch die mit der Einführung der Bildungsstandards Bildungsstandardsverbundene Kompetenzorientierung gewinnt Lernfähigkeit allerdings eine neue Dimension. Sie wird zu einer ‚Kompetenz‘, die es neben allen anderen Kompetenzen gleichermaßen und verbindlich zu fördern gilt. Ihr transversaler Charakter macht darüber hinaus deutlich, dass SprachlernkompetenzSprachlernkompetenz – gemeinsam mit Sprach(en)bewusstheitSprachenbewusstheit – für die Ausbildung aller weiteren Kompetenzen unerlässlich ist.

In den Bildungsstandards (KMK 2012) wird Sprachlernkompetenz folgendermaßen konkretisiert: „Sprachlernkompetenz beinhaltet die Fähigkeit und die Bereitschaft, das eigene SprachenlernenSprachenlernenMetakognition selbstständig zu analysieren und bewusst zu gestalten, wobei die Schülerinnen und Schüler auf ihr mehrsprachiges WissenWissenmehrsprachiges und auf individuelle LernerfahrungenLernerfahrungen zurückgreifen.“ (KMK 2012: 25)

Der erste Teil der Standardbeschreibung benennt dabei Sprachlernkompetenz als eine bewusste Steuerung und Regulierung des Sprachlernprozesses, was mit der Annahme einhergeht, dass Kognition und Kognitivierung eine lernförderliche Funktion beim Sprachenerwerb haben. Der zweite Teil berücksichtigt die Tatsache, dass Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe bereits mehrere Sprachen erworben bzw. gelernt haben und betont ihre Fähigkeit, ihr mehrsprachiges Vorwissen und ihre Sprachlernerfahrungen als RessourcenRessourcenKonstituenten von Kompetenz und Strategien für den (selbstständigen) Erwerb weiterer Fremdsprachen einzusetzen.

Letzteres ist ganz im Sinne des Europarats (↗ Art. 12)Minimummehrsprachiges, wonach „sich die Spracherfahrung eines Menschen in seinen kulturellen Kontexten erweitert, von der Sprache im Elternhaus, über die Sprache der Gesellschaft bis zu den Sprachen anderer Völker (…). Diese Sprachen (…) bilden gemeinsam eine kommunikative Kompetenz, zu der alle Sprachkenntnisse und Spracherfahrungen beitragen und in der die Sprachen miteinander in Beziehung stehen“ (Europarat 2001: 17).

Anders als die frühere Modellierung von MethodenkompetenzMethodenkompetenz (vgl. KMK 2003) bezieht sich SprachlernkompetenzSprachlernkompetenz explizit auf den Erwerb sprachlicher und interkultureller Kompetenzeninterkulturelle Kompetenz und gründet auf der Fähigkeit der Lerner, ihr sprachliches Repertoire (Muttersprache, Zweitsprache, Fremdsprachen) und ihre SprachlernerfahrungenSprachlernerfahrungen für das Erlernen weiterer Fremdsprachen nutzbar zu machen.

Handbuch Mehrsprachigkeits- und Mehrkulturalitätsdidaktik

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