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1. Monismus mit Völkerrechtsprimat

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Der Monismus mit Völkerrechtsprimat geht von einer Einheit von Völkerrecht und nationalem Recht aus, wobei dem Völkerrecht der Vorrang zukommt. Das läuft auf die Parömie „Völkerrecht bricht Landesrecht“ hinaus. Hinsichtlich der Folgen dieses Vorrangs ist die Lehre wiederum geteilt.

Staatsrecht III

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