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2. Monismus mit Primat des nationalen Rechts

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Der (heute nicht mehr vertretene) Monismus mit Primat des nationalen Rechts geht auch von einer Einheit von Völkerrecht und nationalem Recht aus, wobei allerdings dem nationalen Recht der Vorrang zukommt. Das läuft auf die Parömie „Landesrecht bricht Völkerrecht“ hinaus. Diese Ansicht beruht auf der Theorie der absoluten Souveränität. Sie sieht das Völkerrecht gewissermaßen als bloßes „Außenstaatsrecht“ an und stellt eigentlich eine Leugnung des Völkerrechts bzw seines Rechtscharakters dar. Die Folge davon ist, dass jeder innerstaatliche Hoheitsakt (Gesetz, Urteil, Verwaltungsakt) das Völkerrecht verdrängt und unanwendbar macht (vertreten zB von Zorn).

§ 2 Völkerrecht, Europarecht und nationales Recht › A. Völkerrecht und nationales Recht › II. Dualismus

Staatsrecht III

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