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6.Kirchliche Entwicklungen nach 1945
ОглавлениеAufgrund der 1946 erfolgten Zuordnung der Rheinpfalz zum Land Rheinland-Pfalz entfiel nach 1945 der Zusatz rechts des Rheins, die Kirche führt seitdem den Namen „Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern“. Die Entwicklung nach 1945 war gekennzeichnet durch die Eingliederung von ca. 700.000 evangelischen Heimatvertriebenen, die zum großen Teil gerade in den bis dahin nahezu rein katholischen Gebieten Niederbayerns und der Oberpfalz ansässig wurden, desgleichen viele Katholiken in bisher rein protestantischen Gebieten. Der Gemeindeaufbau war verbunden mit einer enormen Bautätigkeit; so sind z. B. von den insgesamt ca. 1.930 evangelischen Kirchen und Sakralräumen nach 1945 mehr als 730 neu gebaut worden.9
1958 erhielten Frauen das passive Wahlrecht auch für die Landessynode, das ihnen 1920 nur für die Wahl in den Kirchenvorstand zugestanden worden war. Langwierig war der Weg theologisch ausgebildeter Frauen in das Gemeindepfarramt: seit 1944 konnten sie ausschließlich als Vikarinnen in der Seelsorge an Frauen, Mädchen und Kindern eingesetzt werden; 1970 erhielten sie für ihren Dienstbereich das Recht der Sakramentsverwaltung; erst 1975 – und damit im Vergleich zu der Mehrzahl anderer deutscher evangelischer Landeskirchen relativ spät – wurden Theologinnen schließlich in vollem Umfang zu Ordination und Pfarramt zugelassen.