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4.Das Verhältnis von (Predigt-)​Amt und Gemeinde als Grundfrage lutherischer Kirchenverfassung

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Die Architektur einer evangelischen Kirchenverfassung bestimmt sich maßgeblich nach der Zuordnung des Amtes der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung (Predigtamt) und der Gemeinde. Luthertum und reformierte Lehre geben dazu unterschiedliche Antworten:

Evangelisches Kirchenrecht in Bayern

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