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2.Partizipation durch presbyterial-synodale Strukturen
ОглавлениеWenn an die Verfassung der Kirche die Erwartung herangetragen wird, dass diese demokratisch zu sein habe, so ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Kirche, rein rechtstheologisch betrachtet, weder demokratisch noch undemokratisch sein kann4: Demokratisch kann Kirche schon von Begriffs wegen nicht sein; in der Kirche herrscht nicht das Volk, sondern hoffentlich Christus. Undemokratisch ist Kirche aber wiederum auch nicht, weil Verfahrensweisen und Strukturen vielfach den im demokratischen System üblichen ähneln oder entsprechen. Diese strukturelle Parallelität ist jedoch vor allem der Lehre vom Priestertum aller Getauften geschuldet. Die Lehre vom allgemeinen Priestertum der Getauften begründet das Recht auf Teilhabe, auf Partizipation aller Gläubigen an dem der Kirche gegebenen Auftrag.
Sie ist insbesondere aus dem 1. Petrus-Brief (Kap. 2) abzuleiten und von Luther insbesondere in den Schriften „An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ (1520)5 und „Dass eine christliche Versammlung oder Gemeinde Recht und Macht habe, alle Lehre zu urteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen. Grund und Ursach aus der Schrift“ (1523)6 entfaltet.
Der römisch-katholischen Scheidung zwischen Klerus und Laien wird dadurch eine klare Absage erteilt. Vielmehr stehen unterschiedslos alle Kirchenmitglieder „als Glieder der Gemeinde Jesu Christi in der Verantwortung vor Gott. Sie sollen dies im privaten und öffentlichen Leben bewähren“ und sind „im Rahmen der kirchlichen Ordnungen eingeladen, am Gottesdienst teilzunehmen, an der Gestaltung des kirchlichen Lebens mitzuwirken“, – sei es im Haupt-, Neben- oder Ehrenamt – „kirchliche Aufgaben zu übernehmen, am Verkündigungsdienst teilzuhaben und sich an Wahlen zu beteiligen“.7 Pflicht und Recht der Gemeinde zur Teilhabe konkretisieren sich in den geltenden evangelischen Kirchenverfassungen auf allen Ebenen des Verfassungsaufbaus.8