Читать книгу Evangelisches Kirchenrecht in Bayern - Hans-Peter Hübner - Страница 33
(1)Stiftungs- oder Institutionstheorie (F. J. Stahl, A. Vilmar, Th. Harnack, Th. Kliefoth, W. Löhe):
ОглавлениеDie Vertreter dieser Lehre sehen das Amt der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung als eigene göttliche Stiftung an: Es steht als Hirtenamt über der Gemeinde und ist weder von ihr noch aus dem allgemeinen Priestertum der Getauften ableitbar. Vielmehr ist dieses (sacerdotium) – als eine andere Kategorie – strikt vom öffentlichen Predigtamt (ministerium verbi divini) zu unterscheiden. Während das allgemeine Priestertum nur das private Verhältnis des Christen zu Gott bestimmt, ist das Amt eine Institution der Kirche. Die göttliche Stiftung umfasst also auch den Pfarrerstand als solchen, wobei allerdings die konkrete Ausgestaltung des Pfarrerdienstrechts menschliches Recht ist. Das Verständnis des öffentlichen Predigtamts als Hirtenamt bedingt, dass den Amtsträgern nach göttlichem Recht auch die primäre Befugnis zur äußeren Leitung der Kirche zukommen soll – in der Kirchengemeinde ebenso wie auf der Ebene des Kirchenkreises und der Landeskirche.