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Zu den fremden Kulten, welche im Rom der frühen Kaiserzeit eine beträchtliche Anhängerschaft aufwiesen, gehörte außer dem jüdischen (und christlichen) der aus Ägypten stammende Kult der Isis. Von Augustus unterdrückt (oben S. 7), trat er unter Tiberius wieder hervor, und zwar unliebsam, so daß der Kaiser sich zu einem harten Vorgehen entschloß: Die Priester, die sich verfehlt hatten, ließ er kreuzigen, den Tempel zerstören und das Bild der Göttin in den Tiber werfen. Diese ins Jahr 19 gehörende Repressalie und das vom Senat ausgesprochene Verbot des Kultes (Tac. ann. 2, 85, 4) vermochten allerdings nicht, die Isisverehrung in Rom zu unterbinden. Schon unter Caligula wurde der Tempel auf dem Marsfeld (östl. vom Pantheon, in der Nähe des Collegio Romano) wiedererrichtet, der Kult wohl gar ausdrücklich zugelassen und das Fest der Göttin öffentlich gefeiert.

Rom war ein Sammelbecken aller religiösen Gebräuche, auch derjenigen gefährlichen oder verderblichen Charakters (Tac. ann. 15, 44, 3). Eine ähnliche Feststellung ließ sich für die in Rom zusammengekommenen Sklaven treffen: Unter ihnen waren alle im Römischen Reich vereinigten Völkerschaften vertreten (Tac. ann. 3, 53, 4; 14, 44, 3). Ihre große Zahl und ihre Präsenz in allen Lebensbereichen warfen eine Vielzahl von Problemen auf, die zum Nachdenken zwangen und Lösungen erforderten. Dabei konnten philosophische Überlegungen und juristische Argumentationen durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. So betonte Seneca in einem seiner ›Briefe an Lucilius‹, daß auch Sklaven Menschen seien und daher entsprechende Behandlung verdienten (ep. 47), während C. Cassius Longinus im Senat die Sklaven schlechthin als „Gesindel“ (colluvies) bezeichnete, das durch Furcht eingeschüchtert werden müsse (Tac. ann. 14, 44, 4).

Das SC Silanianum, auf das C. Cassius sich bezog (vgl. oben S. 6. 29), überschattete das Dasein eines jeden Sklaven, der einem römischen Herrn gehörte. Es war Ausdruck des Mißtrauens und entsprach dem von Seneca (ep. 47, 5) zitierten Sprichwort: „Wieviel Sklaven, soviel Feinde“ (quot servi tot hostes). Andererseits beruhte die von Seneca geforderte Änderung der Einstellung gegenüber den Sklaven keineswegs nur auf philosophischen Erwägungen, sie besaß auch Anhaltspunkte in der Rechtsentwicklung. So wies er in anderem Zusammenhang darauf hin, daß den Sklaven die Möglichkeit gegeben worden war, sich an den Stadtpräfekten zu wenden, wenn ihnen Unrecht von seiten ihrer Herren geschehen sei, und ihm war sicher bekannt, daß Claudius in einem Edikt sich für den Schutz kranker Sklaven gegen Herrenwillkür eingesetzt hatte.

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

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