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3. Effizienzprinzipien

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Steuern müssen ökonomisch effizient sein. Wenn die Kosten der Erhebung beim Staat gleich hoch oder sogar höher sind als der Ertrag, sind sie ineffizient. Es gibt Untersuchungen zur Vermögensteuer, die bis zum Jahre 1996 erhoben wurde. Danach sollen die Kosten für den Vollzug der Vermögensteuer im Jahre 1984 bei etwa 32 % der Steuereinnahmen gelegen haben[78]. Der Aufwand für die Erhebung der Tabaksteuer soll hingegen nur bei 0,2 % liegen[79]. Regelmäßig haben indirekte Steuern einen geringeren Effizienzverlust als direkte Steuern (Rn 44).

Allerdings darf der Aufwand nicht nur bei der Finanzbehörde gemessen werden. Auch auf den Steuerpflichtigen, der die Steuer für sich oder für einen anderen zu entrichten hat, können erhebliche Entrichtungsaufwendungen zukommen. Insb bei der Lohnsteuer, die die Arbeitgeber für die Arbeitnehmer an die Finanzbehörden abzuführen haben (Rn 668)[80], aber auch bei der Umsatzsteuer, die die Unternehmer zwar selbst schulden, mit der sie letztlich aber nicht belastet sind, können die Aufwendungen hoch sein.

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Direkte und indirekte Steuern unterscheiden sich dadurch, dass bei direkten Steuern der Steuerschuldner die Steuer auch (regelmäßig) trägt, während bei indirekten Steuern (regelmäßig) eine Überwälzung auf Dritte, idR den Verbraucher, erfolgt. Grds wird man davon ausgehen können, dass direkte Steuern einen höheren Vollzugsaufwand mit sich bringen als indirekte Steuern, da direkte Steuern, wie etwa die Einkommensteuer, mit höherem Erklärungs- und Ermittlungsaufwand verbunden sind. Demgegenüber ist der Kreis der Steuerpflichtigen bei indirekten Steuern verhältnismäßig gering (zB bei der Umsatzsteuer nur der Unternehmer, s. Rn 1664), während der Kreis der mit der Steuer Belasteten aufgrund der über den Preis erfolgten Überwälzung der Steuer sehr groß ist.

Dennoch lässt sich nicht die Forderung aufstellen, das Steuersystem ganz auf indirekte Steuern umzustellen. Denn dann würde sich ein Konflikt mit Verteilungsprinzipien einstellen (oben Rn 31). Da indirekte Steuern nicht an die individuelle Leistungsfähigkeit, sondern nur an den Konsum anknüpfen können, sind sie mit den Vorstellungen von der Belastungsgleichheit nur bedingt vereinbar. Gerade wenig leistungsfähige Steuerpflichtige (zB Familien mit mehreren Kindern) sind häufig gezwungen, das gesamte Einkommen zu konsumieren und dementsprechend höhere indirekte Steuern zu zahlen.

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