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I. Steuern auf den Hinzuerwerb
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Mit Steuern auf das Einkommen wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen abgeschöpft, die dieser am Markt erzielt bzw erwirtschaftet hat. Daneben gibt es Steuern auf Erbschaften und Schenkungen, also auf Hinzuerwerb, der nicht am Markt erwirtschaftet wurde.