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C. Überblick über das Steuersystem

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Erst die Verfügungsgewalt über Steuerquellen versetzt den Staat in die Lage, seine vielfältigen Aufgaben zu erfüllen. Der Staat des Grundgesetzes ist daher ein Steuerstaat[101], dh er finanziert seine Aufgaben im Wesentlichen über Steuern. Die Auferlegung von Steuern hat sich am Prinzip der Lastengerechtigkeit zu orientieren, wonach grds jeder nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu den öffentlichen Lasten beitragen soll (dazu Rn 35 ff). Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts tritt in drei Grundformen auf und kann so dem staatlichen Steuerzugriff ausgesetzt sein: in der Form des Einkommenszuwachses, des Vermögensbestandes und der Einkommensverwendung. Die in Deutschland erhobenen Steuern knüpfen danach regelmäßig an das Einkommen, das Vermögen oder den Konsum des Steuerbürgers an und lassen sich deshalb in drei Hauptgruppen aufteilen.

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