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§ 42 Landesrechtliche Straf- und Bußgeldvorschriften
ОглавлениеDie Länder können Straf- und Bußgeldbestimmungen für Verstöße gegen die von ihnen erlassenen Vorschriften treffen, soweit solche nicht schon in diesem Gesetz enthalten sind.
Anmerkung: Neben den bundesrechtlichen Straf- und Bußgeldvorschriften sind weitere in den jeweiligen Landesgesetzen vorgesehen. Bevor also die Jagd ausgeübt werden soll, sind diese landesgesetzlichen Vorgaben unbedingt nachzulesen!