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II. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG
ОглавлениеDas in der Rechtsprechung des BVerfGs entwickelte allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hat, durch Weiterentwicklungen dieser Rechtsprechung, verschiedene Ausprägungen erfahren. Im vorliegenden Fall kommen Verletzungen
des Schutzes der körperlichen Intimsphäre und
des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in der Form des Rechts am eigenen Bild
in Betracht.