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III. Eingriff in das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, Art. 4 Abs. 1 GG

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Im Hinblick auf Religionen, die von ihren Anhängern die Einhaltung religiöser Bekleidungs- und Entkleidungsvorschriften verlangen, fällt auch das Gebot der Achtung solcher Vorschriften durch die deutsche Staatsgewalt in den grundrechtlichen Schutzbereich der Religions-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Wenn der menschliche Körper nach Maßgabe solcher religiöser Vorschriften bewusst durch Kleidung verdeckt gehalten werden muss, stellt die visuelle technische Durchdringung der Bekleidung von Fluggästen, die an solche religiösen Be- und Entkleidungsvorschriften gebunden sind, einen staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit dar.

Im Rahmen der Eingriffsrechtfertigung ist insbesondere eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, für die wiederum auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann.

Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht

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