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|27|3. Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

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Durch Einsatz der Scannertechnologie werden Einblicke in die unbekleidete Körperoberfläche von Fluggästen ermöglicht. Es werden also für das Kontrollpersonal sichtbare Bilder der Körperoberfläche der Fluggäste angefertigt. Dies ist ein gesetzlich erzwungener, also staatlicher Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, hier in der besonderen Ausprägung des Rechts am eigenen Bild. Dass diese Bilder, bei negativem Kontrollbefund, unmittelbar nach ihrer Aufnahme wieder gelöscht werden ändert nichts an dem staatlichen Eingriff. Da es sich um personenbezogene Bilder und Verarbeitungsvorgänge handelt, fällt der Eingriff in den Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Es geht um das Recht zur Selbstbestimmung über die staatliche Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Fälle und Lösungen zum Öffentlichen Recht

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