Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 206
3. Form
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Nach § 3 AWV bedürfen Verwaltungsakte im Außenwirtschaftsverkehr der Schriftform. § 14 Abs 1 S 1 sieht die Möglichkeit vor, die Genehmigung mit Nebenbestimmungen zu versehen. § 14 Abs 1 S 2 stellt zudem ausdrücklich klar, dass die Genehmigung grundsätzlich nicht übertragbar ist, wenn sie nicht selbst etwas anderes bestimmt. Neben Verwaltungsakten nach § 35 S 1 VwVfG sieht § 1 Abs 2 AWV auch die Möglichkeit der Genehmigungserteilung durch Allgemeinverfügung iSv § 35 S 2 VwVfG vor.