Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 207

На сайте Литреса книга снята с продажи.

B. Genehmigung nach Abs 1 S 1

Оглавление

10

Nach Abs 1 S 1 ist eine Genehmigung für die genehmigungsbedürftigen Handlungen oder Rechtsgeschäfte zu erteilen, wenn zu erwarten ist, dass die Vornahme des Rechtsgeschäfts oder der Handlung den Zweck der Genehmigungsvorschrift nicht oder nur unwesentlich gefährdet.

Außenwirtschaftsrecht

Подняться наверх