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6. Anti-Folter Verordnung
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Die VO (EG) Nr 1236/2005 (Anti-Folter VO) enthält dem Außenwirtschaftsrecht zuzurechnende Regelungen über die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen, die zur Folter oder unmenschlichen Behandlungen verwendet werden können. Neben dem Güterverkehr erfasst sie auch Beschränkungen bei der Erbringung von Dienstleistungen.