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3. Banden- und gewerbsmäßiges Handeln, Abs 3
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Die Qualifikationsvorschrift des Abs 3 sieht eine Kombination von gewerbs- und bandenmäßigem Handeln vor. Derjenige, der als Mitglied einer Bande an Waffenembargoverstößen teilnimmt und dabei selbst gewerbsmäßig handelt, wird meiner im Vergleich zu Abs 2 erhöhten Mindeststrafe bedroht.