Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 389
IX. Täter
Оглавление52
§ 17 StGB stellt kein Sonderdelikt, sondern ein Allgemeindelikt dar.[103] Täter kann jedermann sein, der eine Zuwiderhandlung gegen ein Embargo begeht.
52
§ 17 StGB stellt kein Sonderdelikt, sondern ein Allgemeindelikt dar.[103] Täter kann jedermann sein, der eine Zuwiderhandlung gegen ein Embargo begeht.