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I.Objektive Mordmerkmale der 2. Gruppe

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136Hinsichtlich der objektiven Mordmerkmale der 2. Gruppe sind zunächst keine Besonderheiten zu berücksichtigen. Es handelt sich um tatbezogene Merkmale, für die § 28, der nur persönliche Merkmale betrifft, von vornherein keine Anwendung findet.

Strafrecht - Besonderer Teil I

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