Читать книгу Strafrecht - Besonderer Teil I - Jörg Eisele - Страница 59

1.Reine Sterbebegleitung

Оглавление

157Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verabreichung von schmerzlindernden oder bewusstseinsdämpfenden Mittel nicht mit einer Lebensverkürzung verbunden ist. Hier ist man sich einig, dass Tötungsdelikte von vorneherein ausscheiden, da die Verabreichung der Mittel nicht kausal für den Tod in seiner konkreten Gestalt ist. Eine daneben eingetretene Körperverletzung – etwa aufgrund von Übelkeit, die durch die Mittel als Nebenwirkung hervorgerufen wird – kann durch eine ausdrückliche oder mutmaßliche Einwilligung des Opfers gerechtfertigt sein.

Strafrecht - Besonderer Teil I

Подняться наверх