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III.Persönliche Mordmerkmale und versuchte Anstiftung gem. § 30 Abs. 1

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151Der eben genannte Streit spielt auch bei der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 eine Rolle. Sieht man die Annahme des Erbietens eines anderen nach § 30 Abs. 2 Var. 2 als Unterfall der versuchten Anstiftung an, so gelten die nachfolgend geschilderten Grundsätze entsprechend426. Für die Verbrechensverabredung nach § 30 Abs. 2 gelten richtigerweise dieselben Regeln wie bei der Mittäterschaft427.

Strafrecht - Besonderer Teil I

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