Читать книгу Pfandleiherverordnung - Jürgen Damrau - Страница 40
VI.Exkurs: Sicherungszession des Darlehensrückzahlungsanspruchs 1.Entscheidung des Reichsgerichts zur Zession des Anspruchs
Оглавление32Das Reichsgericht (RG) hat entschieden, dass ein Pfandleiher seinen Darlehensrückzahlungsanspruch nicht zedieren kann, soweit es um eine Abtretung an eine andere Person als einen Pfandleiher geht.62 Es hat dies mit § 134 BGB begründet; ein gesetzliches Verbot der Abtretung hat es vor allem aus §§ 360 Nr. 12,63 367 Nr. 1664 StGB a. F. und § 290 StGB a. F.65 hergeleitet. Diese Vorschriften würden den Zweck verfolgen, den Darlehensnehmer des Pfandleihers zu schützen; das gleiche Ziel würden die Pfandleihgesetze der einzelnen Bundesstaaten verfolgen, die mit Rücksicht auf den Schutz der Darlehensnehmer die Vertragsfreiheit einschränken würden, z. B. hinsichtlich der Zinshöhe und der Mindestlaufzeit des Darlehens.