Читать книгу Umgang mit Zwangsmaßnahmen - Judith Scherr - Страница 67
Praxistipp
ОглавлениеDie Einwilligung sollte als Alternative zum gerichtlichen Beschluss bei der Ausgestaltung der Handlungsanweisungen berücksichtigt werden. In Fällen, bei welchen Zwangsmaßnahmen zu erwarten sind (z. B. postoperatives Delir), kann zum Zeitpunkt der noch bestehenden Einwilligungsfähigkeit eine Einwilligung für den möglichen Fall einer späteren Zwangsmaßnahme eingeholt werden. Die Aufklärung und Einwilligung kann Bestandteil der Aufklärung bei elektiven Eingriffen sein, bei welchen mit postoperativem Delir zu rechnen ist.