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3.8.3 Die Aufklärung vor einer medizinischen Maßnahme
ОглавлениеEine ordnungsgemäße Aufklärung sichert nicht nur das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, sondern ist auch die Voraussetzung für eine wirksame Einwilligung. Sie ist daher nicht nur zivilrechtlich geschuldet, sondern auch Grundlage für den strafrechtlichen Rechtfertigungsgrund. Die Aufklärung soll dem Patienten eine zutreffende Vorstellung davon verschaffen, auf was er sich einlässt, wenn er der geplanten Behandlung zustimmt oder diese verweigert. Er soll dadurch in die Lage versetzt werden, die damit verbundenen Risiken selbst abzuschätzen. Der behandelnde Arzt trägt die Beweislast dafür, dass eine ordnungsgemäße und umfassende Aufklärung stattgefunden hat.