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Fallbeispiel (angelehnt an LG Marburg, Urt. v. 19.07.1995 – 5 O 33/90)
ОглавлениеFür die rechtswidrige Einweisung und Unterbringung eines 22-Jährigen in einer geschlossenen Psychiatrie für die Dauer von 9 Jahren und das Verabreichen von insgesamt 2,3 kg Neuroleptika erhielt der Geschädigte für die aufgrund der ärztlichen Falschbegutachtung erlittenen physischen und psychischen Schäden ein Schmerzensgeld in Höhe von 255.645,00 Euro zugesprochen.