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Hinweis

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Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z. B. Krankenkassen etc.). In diesen Fällen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts für die Krankenhausleistungen verpflichtet.

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Ort, Datum

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Unterschrift des PatientenUnterschrift des Krankenhausmitarbeiters

Ich handele als Vertreter mit Vertretungsmacht/gesetzlicher Vertreter/Betreuer

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Name, Vorname, Anschrift des Vertreters

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Unterschrift des Vertreters

Empfangsbekenntnis

Ich habe jeweils eine Ausfertigung

des Behandlungsvertrages

der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)

des DRG-Entgelt- oder PEPP-Entgelttarifs und der Unterrichtung des Patienten nach § 8 KHEntgG/BPflV

der Patienteninformation bei wahlärztlichen Leistungen

der Wahlleistungsvereinbarung

– Optional –

der Einwilligung in Datenübermittlungen zwischen Hausärzten und Krankenhäusern

[Optionales Muster!]

der Einwilligung in Datenübermittlungen zwischen Krankenhäusern und Hausärzten / sonstigen Vor-/Nach-/Weiterbehandlern [Optionales Muster!]

der Einwilligung in Datenübermittlungen zwischen privaten Krankenversicherungsunternehmen und Krankenhäusern (Direktabrechnung und Mitteilung eines Pflegegrades) [Optionales Muster!]

der Information gegenüber Patienten im Krankenhausbereich auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO / §§ 16 ff. DSG-EKD / §§ 14 ff. KDG

der Information für Kostenerstattungspatienten nach § 13 Abs. 2 SGB V

der Patienteninformation zum Entlassmanagement

der Einwilligung in das Entlassmanagement und die Datenverarbeitung

der Hausordnung

erhalten.

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DatumUnterschrift
Umgang mit Zwangsmaßnahmen

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