Читать книгу Umgang mit Zwangsmaßnahmen - Judith Scherr - Страница 80
Hinweis
ОглавлениеSofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z. B. Krankenkassen etc.). In diesen Fällen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts für die Krankenhausleistungen verpflichtet.
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Ort, Datum
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Unterschrift des Patienten | Unterschrift des Krankenhausmitarbeiters |
Ich handele als Vertreter mit Vertretungsmacht/gesetzlicher Vertreter/Betreuer
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Name, Vorname, Anschrift des Vertreters
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Unterschrift des Vertreters
Empfangsbekenntnis
Ich habe jeweils eine Ausfertigung
des Behandlungsvertrages
der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)
des DRG-Entgelt- oder PEPP-Entgelttarifs und der Unterrichtung des Patienten nach § 8 KHEntgG/BPflV
der Patienteninformation bei wahlärztlichen Leistungen
der Wahlleistungsvereinbarung
– Optional –
der Einwilligung in Datenübermittlungen zwischen Hausärzten und Krankenhäusern
[Optionales Muster!]
der Einwilligung in Datenübermittlungen zwischen Krankenhäusern und Hausärzten / sonstigen Vor-/Nach-/Weiterbehandlern [Optionales Muster!]
der Einwilligung in Datenübermittlungen zwischen privaten Krankenversicherungsunternehmen und Krankenhäusern (Direktabrechnung und Mitteilung eines Pflegegrades) [Optionales Muster!]
der Information gegenüber Patienten im Krankenhausbereich auf der Grundlage der Art. 12 ff. DS-GVO / §§ 16 ff. DSG-EKD / §§ 14 ff. KDG
der Information für Kostenerstattungspatienten nach § 13 Abs. 2 SGB V
der Patienteninformation zum Entlassmanagement
der Einwilligung in das Entlassmanagement und die Datenverarbeitung
der Hausordnung
erhalten.
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Datum | Unterschrift |