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c) Die interne Organisation des Gerichts: Das Kammerverfahren als Machtressource und Entlastungsinstrument

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Die interne Organisation des Gerichts trägt maßgeblich zur reibungslosen Bewältigung der Fülle an Verfahrenseingängen bei. Dies hat zu einer stark an Zweckmäßigkeitserwägungen orientierten Aufgabenteilung zwischen den Senaten geführt (aa). Zugleich motivierte die Entlastungsthematik die Einführung des Kammerverfahrens, das aber über die der Entlastung der Senate (bb) eine wichtige Funktion als Machtressource gegenüber der Fachgerichtsbarkeit erfüllt (cc) sowie den Einfluss der Berichterstatter stärkt (dd).

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