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3. Die Entscheidung: Gestaltungsanspruch und Rationalisierung

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Die Bedeutung prozessrechtlicher Regelungen für die Gestaltungsmacht des BVerfG lässt sich auch mit Bezug auf die Entscheidungen des Gerichts nachzeichnen (a). Von mindestens ebenso großer Bedeutung sind die Ausgestaltung (b) sowie die Präsentation und wissenschaftliche Aufarbeitung (c) der Entscheidungen. Sie tragen wesentlich zur Breiten- und Tiefenwirkung der Rechtsprechung des BVerfG bei.

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