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b) Normenkontrolle und Organstreitverfahren als verfassungsgerichtliche Essentials
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Die großen Einflussmöglichkeiten des BVerfG im Bereich der Verfahrensarten erklären sich trotz ihrer herausragenden Bedeutung nicht allein aus der Existenz der Verfassungsbeschwerde. Entscheidend ist vielmehr, dass das Gericht über ein weites Kompetenzspektrum verfügt und die verschiedenen Verfahrensarten dadurch besonders effektiv ineinandergreifen können.[344] Unter den zahlreichen anderen Verfahrensarten[345] verdienen vor allem die Verfahren der Normenkontrolle (aa) und das Organstreitverfahren (bb) besondere Aufmerksamkeit. Sie eröffnen dem BVerfG Kompetenzen im Wirkungsbereich traditioneller Staatsgerichtsbarkeit und bilden die Grundlage für die zentralisierte Ausübung der richterlichen Gesetzeskontrolle am Maßstab der Verfassung.[346] Sie runden damit die Kompetenzen des BVerfG „im originär politischen Bereich“ ab.[347]