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III. Die Beziehung zu den anderen Gerichten

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Der Verfassungsgerichtshof entstand 1983 in einem Umfeld, in dem bereits mehrere wichtige Gerichte etabliert waren. Entsprechend ist der belgische Verfassungsgerichtshof im Laufe der Zeit sowohl im Rahmen der internen Rechtsordnung mit dem Kassationshof und dem Staatsrat (1.) als auch auf internationaler Ebene mit dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2.) in einen Dialog getreten.

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Um die Stellung des Gerichtshofes im Hinblick auf die anderen Gerichte zu verdeutlichen, ziehen einige das Bild eines Vierecks heran, „dessen vier Winkel einerseits von den beiden höchsten nationalen Gerichten [dem Kassationshof und dem Staatsrat] und andererseits von den beiden europäischen Gerichten [dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte] besetzt sind, und in dessen Mitte […] sich der Schiedshof befindet“[283].

§ 96 Der belgische Verfassungsgerichtshof › III. Die Beziehung zu den anderen Gerichten › 1. Der Verfassungsgerichtshof, der Kassationshof und der Staatsrat

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