Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 48
I. Steuerpflichtiger
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Als Anknüpfungspunkt für eine Einkünftekorrektur verlangt § 1 eine im Inland steuerpflichtige Person. Dabei beurteilt sich das Bestehen einer StPfl nach materiellem Recht und nicht nach § 33 AO.[137] Die steuerpflichtige Person muss also nach dem EStG oder dem KStG steuerpflichtig sein. Hingegen reicht es nicht aus, dass ein Unternehmen lediglich gewerbesteuerpflichtig ist; dies ergibt sich aus der Überlegung, dass § 7 GewStG an den nach den Vorschriften des EStG und KStG ermittelten Gewinn anknüpft.[138]