Читать книгу Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen - Katharina Becker - Страница 63
1. Begriff der Einkünfte
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Unter Einkünften iSd Vorschrift ist das Erg der jeweils anzuwendenden Einkünfteermittlung vor zutr Anwendung von Einkünftekorrekturvorschriften in den verschiedenen Einkunftsarten zu verstehen. In Betracht kommen der Vermögensvergleich, die Einnahme-Überschussrechnung und die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen. In § 4 Abs 1 S 1 EStG wird das Erg als Unterschiedsbetrag bezeichnet. Bei Anwendung des Vermögensvergleichs ist daher immer dann eine Einkünfteminderung iSv § 1 Abs 1 eingetreten, wenn der Unterschiedsbetrag niedriger ist als ein Unterschiedsbetrag, der unter Beachtung des Fremdvergleichsgrundsatzes ermittelt worden wäre.
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Ein sich ergebender Berichtigungsbetrag ist derselben Einkunftsart zuzurechnen, wie die ber Einkünfte.[260] Es ist mithin für jede Einkunftsart iSv § 2 Abs 1 EStG getrennt zu ermitteln, ob sich eine Einkünfteminderung ergibt.